3 Phase - Energiekostenzuschuss

Auch Vereine merken die Teuerung und haben mit erhöhten Energiekosten zu kämpfen. Deshalb gibt es für gemeinnützige Sportstättenbetreiber*innen einen Energiekostenzuschuss.

Auch gemeinnützige Sportstättenbetreiber*innen können einen Energiekostenausgleich beantragen!

Der Energiekostenausgleich orientiert sich in weiten Teilen an dem Energiekostenzuschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Demnach erhalten gemeinnützige Sportstättenbetreiber*innen eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets, die im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der Vergangenheit angefallen sind.

Die Förderung gliedert sich in 3 Phasen wobei in Phase 1 die erhöhten Energiekosten zu 40% und in Phase 2 sowie 3 zu 70% ausgeglichen werden.

Phase 1 und 2 sind bereits abgeschlossen ab sofort -08.03.2024 kann für die dritte Förderperiode (01.07- 31.12.2023) ein Antrag gestellt werden. Als abwickelnde Stelle fungiert die Bundes-Sport GmbH. Weitere Informationen auf

https://www.sportaustria.at/energiekosten

 

Bei Fragen zum Energiekostenausgleich stehen wir euch gerne zur Verfügung.

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