Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Sportstättenbetreiber:Innen

Auch Vereine merken die Teuerung und haben mit erhöhten Energiekosten zu kämpfen. Deshalb gibt es für gemeinnützige Sportstättenbetreiber*innen einen Energiekostenzuschuss.
Auch gemeinnützige Sportstättenbetreiber*innen können einen Energiekostenausgleich beantragen!
Der Energiekostenausgleich orientiert sich in weiten Teilen an dem Energiekostenzuschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Demnach erhalten gemeinnützige Sportstättenbetreiber*innen eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets, die im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der Vergangenheit angefallen sind.
Die Förderung gliedert sich in 3 Phasen wobei in Phase 1 die erhöhten Energiekosten zu 40% und in Phase 2 sowie 3 zu 70% ausgeglichen werden.
Phase 1 und 2 sind bereits abgeschlossen ab dem 01.01.2024 -08.03.2024 kann für die dritte Förderperiode (01.07- 31.12.2023) ein Antrag gestellt werden. Als abwickelnde Stelle fungiert die Bundes-Sport GmbH. Weitere Informationen auf
https://www.sportaustria.at/energiekosten
Bei Fragen zum Energiekostenausgleich stehen wir euch gerne zur Verfügung.
