Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Sportstättenbetreiber:Innen

Energiekostenausgleich ab sofort beantragen!
Ab sofort können gemeinnützige Sportstättenbetreiber*innen den Energiekostenausgleich beantragen!
Der Energiekostenausgleich orientiert sich in weiten Teilen an dem Energiekostenzuschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Demnach erhalten gemeinnützige Sportstättenbetreiber*innen eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets, die im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der Vergangenheit angefallen sind.
Die Förderung gliedert sich in 3 Phasen wobei in Phase 1 die erhöhten Energiekosten zu 40% und in Phase 2 sowie 3 zu 70% ausgeglichen werden.
Ab sofort kann bis zum 08.09.2023 für die zweite Förderperiode (01.01- 30.06.2023) ein Antrag gestellt werden. Als abwickelnde Stelle fungiert die Bundes-Sport GmbH. Weitere Informationen auf
https://www.sportaustria.at/energiekosten
Bei Fragen zum Energiekostenausgleich stehen wir euch gerne zur Verfügung.
