Spendenabsetzbarkeit ist wichtiger Impuls für Sportvereine

Stelle jetzt deinen Antrag als Sportverein um als spendenbegünstigte Einrichtung aufgenommen zu werden!

Jeder Verein hat mit 1. Jänner 2024 die Möglichkeit, vom Finanzamt einen Spendenabzugsbescheid zu bekommen, um auf die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen aufgenommen zu werden, wenn sie Formalkriterien der Gemeinnützigkeit erfüllt. Somit können Spenden an diesen Verein von der Steuer abgezogen werden.

Davon profitieren vor allem auch die Bereiche Sport sowie Kunst und Kultur. Beispielsweise können Sport- und Bildungsvereine ab dem nächsten Jahr einen Antrag stellen und als spendenbegünstigte Einrichtung aufgenommen werden.

ASVÖ Vorarlberg Präsident Josef Lampert: "Es ist sportlich fair das die gemeinnützigen Sportvereine diese Vergünstigung bekommen und somit anderen Institutionen gleichgestellt werden. Auch erfährt die Tätigkeit der vielen ehrenamtlichen Funktionär*innen und Vereinsangehörigen eine zusätzliche Wertschätzung. Eine sportliche Gesellschaft ist eine gesunde Gesellschaft und mit dieser Spendenbegünstigen können die Vereine ihre Angebote stärken und erweitern."

Sport Austria-Präsident Hans Niessl: „Es ist davon auszugehen, dass sich das Spendenaufkommen nun um einiges erhöhen und damit die wirtschaftliche Grundlage der Vereine verbessern wird. Ein wichtiger Impuls für die so wichtige Arbeit der 15.000 Sportvereine und eine Wertschätzung gegenüber unseren über 500.000 ehrenamtlich Tätigen. Im Namen des österreichischen Sports bedanke ich mich bei Finanzminister Magnus Brunner und Sportminister Werner Kogler für diese Maßnahme.“

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